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Ist Ihre Patientenverfügung in Zeiten Covid 19 noch ausreichend?

Covid 19 hält uns und die Welt weiter in Atem. Ich hoffe Sie sind wohlauf und es geht Ihnen gut. Meine Beratung ist ganzheitlich und dazu gehört auch die Absicherung Ihrer Vorsorge.

Gerne bin ich für Sie da und möchte Ihnen heute, nach langer Planung mit Anwalt für Medizinrecht, dem Ethikrat und unserem Partner auf etwas Wichtiges hinweisen. Ist Ihre Patientenverfügung für diesen Fall noch richtig? Einen interessanten Zeitungsartikel zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link.

Vielleicht stellen Sie sich die Frage: „Was passiert mit mir, wenn ich an Corona erkranke? Bin ich richtig abgesichert? Habe ich alles so geregelt, dass ich im Krankenhaus bestmöglich behandelt werden kann?“

Infolge der steigenden Zahlen der zur Intensivbehandlung benötigten Ressourcen wurde ein Handlungsleitfaden verabschiedet, der bei nicht ausreichenden Intensivbetten als Hilfestellung für das Klinikpersonal dient. Diese als Triage bezeichnete Vorgehensweise wird beispielsweise in Italien oder Spanien bereits praktiziert.

Ein wichtiger Punkt dieser Handlungsanweisung ist die Klärung, ob der Patient in eine intensivmedizinische Behandlung im Falle einer Erkrankung an COVID-19 eingewilligt hat bzw. ob er dies mutmaßlich getan hätte.

Die mögliche Grundlage hierfür ist eine Patientenverfügung und/oder eigenständige Willenserklärung mit der ausdrücklichen Zustimmung zur Intensivbehandlung inklusive aller dazu notwendigen medizinischen Maßnahmen wie beispielsweise künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung.

Für Sie und Ihre Familienangehörigen möchte ich Sie bei dieser speziellen Willenserklärung für den Fall einer COVID19-Erkrankung unterstützen. Auch bei einer bereits vorhandenen Patientenverfügung ist diese Willenserklärung ergänzend anzuraten.

Einer unserer weiteren Beiträge in diesen auch für uns schwierigen Corona Zeiten hierzu ist, Ihnen diese Willenserklärung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Sie, Ihre Familien und Freunde sind es uns in jedem Fall wert.

IN WENIGEN SCHRITTEN ZUR PERSÖNLICHEN COVID-19 WILLENSERKLÄRUNG

Sie müssen nur folgendes tun:

  1. Klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
    (Es öffnet sich eine Informationsseite – dort erhalten Sie alle Informationen rund um die Willenserklärung)
  2. Wenn Sie die Willenserklärung für sich erstellen möchten, registrieren Sie sich bitte unter dem Punkt „Jetzt handeln“
  3. Jetzt kann Ihre persönliche Corona-Willenserklärung erstellt werden.
  4. Die fertige Willenserklärung ausdrucken, Ort und Datum eintragen und unterzeichnen. Das Schriftstück im Original sicher und auffindbar verwahren.
  5. Es empfiehlt sich, die nächsten Verwandten oder nahe Freunde darüber zu informieren, dass eine solche Willenserklärung existiert.

PS: Natürlich können Sie den Link und meine Email auch an Ihre Familienangehörigen, Freunde weiterreichen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich und Ihre Familie ab!